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Kürzen der Schwänze bei Schaflämmern

Änderung der Tierschutzverordnung ab 1. Februar 2025

Die Tierschutzverordnung wurde revidiert und ist seit 1. Februar 2025 in Kraft. Dabei ist für die Wiederkäuermedizin insbesondere die Änderung im Bereich der Kürzung der Schwänze bei Lämmern relevant. Ein solcher Eingriff ohne Schmerzausschaltung entspricht nicht mehr den heutigen Vorstellungen von Tierschutz. Die Tierärzteschaft vertritt die Meinung, dass eine wirksame Schmerzausschaltung für diesen Eingriff auch durch Spezialisten nicht gewährleistet werden kann, und dass es keinen neuen Sachkundenachweis für Tierhaltende geben soll. Entschieden wurde denn auch, dass das Kürzen der Schwänzchen der Lämmer in Zukunft nicht mehr erlaubt sein wird. Damit die Schafbranche ihre Zuchtstrategie anpassen kann, wurde eine 15-jährige Übergangsfrist beschlossen. Ziel ist, künftig Schafe mit kürzeren Schwänzen zu züchten. Während der Übergangsfrist bleibt das Schwanzkürzen bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen ohne Schmerzausschaltung erlaubt. Der Schwanz darf jedoch ausschliesslich mittels Gummiring-Ligatur gekürzt werden, und der Schwanzstummel muss mindestens 15 Zentimeter lang sein. Der Eingriff muss weiterhin von einer «fachkundigen Person» vorgenommen werden, wobei Tierhaltende als fachkundig gelten, wenn sie von einem Tierarzt oder einer Tierärztin eine Anleitung erhalten haben, wie sie den Eingriff fachgerecht durchführen müssen.